Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Sonstiges
30.05.2024
Sonstiges
11.04.2024
Sonstiges
11.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2024
Sonstiges
16.09.2022
Eröffnungen
30.06.2022
Sicherungsmaßnahmen
02.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
14.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.06.2018 bis zum 31.12.2018
18.07.2018
Neueintragungen